Tätigkeitsgebiete
Arbeitsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir sorgen für die Rechtssicherheit unserer Mandanten sowohl in der Phase des Aushandelns der Anstellungsbedingungen und der Ausgestaltung des Beschäftigungsvertrages (befristeter, unbefristeter Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis auf Probe, Managementvertrag, zivilrechtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen) als auch während des Arbeitsverhältnisses und nach dessen Beendigung.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Unternehmer (Arbeitgeber), darunter ausländische Unternehmer, als auch natürliche Personen (Arbeitnehmer). Wir haben für unsere Mandanten diverse innerbetriebliche Rechtsakte vorbereitet, darunter Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Prämienregelungen u.a., wobei diese jedes Mal individuell auf die Besonderheiten des Gewerbes und an die Erwartungen der Mandanten angepasst wurden.

Wir haben zahlreiche Arbeits- und sonstige Beschäftigungsverträge, Wettbewerbsverbots-, Stillschweige- und Abfindungsvereinbarungen entworfen und ausgehandelt. Wir haben verschiedene Varianten von Massenentlassungen, Betriebsübergängen, Arbeitnehmerüberlassungen und der Einrichtung von Shared Service Centern begutachtet und an Verhandlungen mit Gewerkschaften teilgenommen. Aufgrund der internationalen (insbesondere deutsch-polnischen) Ausrichtung unserer Kanzlei, kommen wir naturgemäß häufig mit der Thematik von Arbeitnehmerentsendung in Berührung – mit allen damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Um unsere Mandanten auf die Herausforderungen des Arbeitsrechts besser vorzubereiten und ihnen eine bessere Orientierung in dieser teilweise komplexen Rechtsmaterie zu geben, bieten wir individuell angepasste Schulungen zu allen Themen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Personen an.

Unsere Beratung ist auf die Vorbeugung von Konflikten ausgerichtet. Sofern sich Konflikte nicht vermeiden lassen, vertreten wir unsere Mandanten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) vor Arbeitsgerichten. Wir sind wiederholt in Kündigungsschutzprozessen, in Prozessen auf Zahlung von Vergütung für Überstundenarbeit, auf Ausstellung von Arbeitszeugnissen, auf Schadensersatz für Mobbing oder Diskriminierung oder wegen rechtswidriger Kündigung etc. vor Arbeitsgerichten aller Instanzen aufgetreten.

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