Tätigkeitsgebiete
Steuerrecht

Rechtsberatung in Wirtschaftssachen ist untrennbar mit der Steuerberatung verbunden. Rechtsberatung, welche die steuerlichen Implikationen außer Acht lässt, ist unvollständig und häufig sogar schädlich. In der Regel sind es die steuerlichen Gesichtspunkte, die richtungsweisend für die unternehmerischen Handlungen bei der Durchführung des betreffenden Projektes sind. Die rechtlichen Instrumente werden erst nachfolgend ergriffen und sind den steuerlichen Vorgaben anzupassen. Der Abschluss von Handelsverträgen, von Darlehens- und Arbeitsverträgen, die Verschmelzung von Gesellschaften, die Umwandlung oder Liquidation von Handelsgesellschaften oder Eingriffe in die Kapitalstruktur derartiger Gesellschaften sind steuerlich relevante Ereignisse. Wir stellen sicher, dass jeder von uns erteilte Rechtsrat auch die steuerlichen Folgen des von uns empfohlenen Handelns berücksichtigt. Wir arbeiten fest mit ausgewählten Steuerberatern zusammen, die Experten in allen relevanten Gebieten des Steuerrechts sind: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer mit besonderer Berücksichtigung der Verrechnungspreise und der grenzüberschreitenden Aspekte (Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer etc.), Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Handlungen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern (Verbrauchssteuern). Wir beraten Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform für das betreffende Gewerbe oder das betreffende Projekt aus steuerlicher Sicht (strategische Steuerberatung) und unterstützen Sie im laufenden Geschäftsbetrieb (laufende Steuerberatung). Wir begutachten Ihre geplanten Maßnahmen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht, vertreten Sie bei Betriebsprüfungen, erstellen Anträge auf verbindliche Auskünfte der Steuerbehörden und vertreten Sie vor den Finanzgerichten (Verwaltungsgerichten).

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