Mandanten
Natürliche Personen (Verbraucher)

Jedermann kommt mit dem Recht in Berührung, auch wenn er kein Gewerbe und keinen Freiberuf ausübt. Der Abschluss von Verträgen mit Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, der Kauf eines Freizeitgrundstücks, die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Erstellung eines Testaments – all dies sind rechtlich relevante und durch das Recht maßgeblich geprägte Situationen. Die meisten Menschen sind an den Rechtsverhältnissen nur passiv beteiligt. Doch mit steigendem Rechtsbewusstsein nimmt der Wille zu, diese Rechtsverhältnisse aktiv mitzugestalten um Missbrauch und Ausbeutung vorzubeugen oder um sich und die eigene Familie für die Zukunft abzusichern.

Wir bieten Ihnen rechtlichen Beistand bei aller Art privaten Angelegenheiten an, darunter:

Wir vertreten Sie in Erbsachen - vor allem wenn es kompliziert wird

Erbangelegenheiten und Personenstandsrecht

Erstellung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse), Vertretung in Erbverfahren und Erbteilungsverfahren, darunter mit Auslandsbezug oder bei unbekanntem Aufenthaltsort von Erben;

(Kauf, Miete, Nießbrauch, Darlehen, Werk-, Dienstverträge, Verwaltung von Immobilien, Hypotheken und sonstige Pfandrechte) indem wir den Inhalt der Verträge begutachten, verhandeln oder in sonstiger Weise zu Ihrem Schutz mitgestalten,

insbesondere infolge von Unfällen oder von Arztfehlern,

(fehlgeschlagene medizinische Versuche und Forschungsprogramme, Fehler bei der Durchführung von Verfahren künstlicher Befruchtung u.a.),

(Baurecht, Gewerberecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Straßenrecht, Personenstandsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, kommunale Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, sonstiges Verwaltungsrecht – Vertretung vor Behörden und vor Verwaltungsgerichten),

(als Verteidiger oder als Bevollmächtigte der Nebenkläger).
In begründeten Fällen, wenn die bestehenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorschriften den verfassungsrechtlichen Standards nicht gerecht werden und in die Rechte der Betroffenen eingreifen, erstellen wir im Namen von natürlichen Personen, von Unternehmen oder von sozialen Einrichtungen Verfassungsbeschwerden (Verfassungsklagen) und vertretenen die Betroffenen vor dem Verfassungsgerichtshof.

Unsere Kanzlei ist in zahlreichen Erbfeststellung- und Erbteilungsverfahren mit zugrundeliegenden komplexen Sachverhalten aufgetreten, etwa unter Beteiligung von Ausländern oder von Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt war sowie in Fällen, in denen das Auffinden, die Berichtigung und die Anerkennung ausländischer standesamtlicher Urkunden notwendig war. Wir haben wir die Authentizität eigenhändiger Testamente angefochten oder die Authentizität derartiger Urkunden verteidigt. Wir haben im Namen unserer Mandanten diverse Erbteilungsvereinbarungen ausgehandelt. In zahlreichen Fällen haben wir unsere Mandanten in polnischen Erbscheinsverfahren in mehreren Instanzen vertreten – darunter deutsche Mandanten und / oder unter Anwendung des deutschem materiellen Erbrechts (unter Berücksichtigung der deutschen Vorschriften über den Zugewinnausgleichs bzw. der Regelungen einer Ehegatten-Innengesellschaft). Wir haben unter anderem einen Pachtvertrag über ein großes landwirtschaftlich genutztes Grundstück und diverse Mietverträge über kommerziell genutzte Gebäude oder Verträge über die Verwaltung von Grundstücken im Zuge von Erbteilungen ausgehandelt und erstellt.

Wir haben für unsere Mandanten – Geschädigte, etwa in Verkehrsunfällen, oder deren Angehörige – wiederholt Entschädigungen gerichtlich erstritten. Dazu gehörten Fälle gegen Versicherungen oder gegen die Schädiger selbst, darunter gegen medizinische Einrichtungen.

Wir vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in Polen sowie bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

Kündigungsschutz und Entschädigungen

Wir haben in zahlreichen Prozessen Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern (Produktionsarbeiter, Manager, wissenschaftliche Mitarbeiter, Bauleiter) durchgesetzt oder für sie Abfindungen oder Entgelte für Überstunden erstritten. In anderen Fällen haben wir die Arbeitgeber vor genau solchen Ansprüchen verteidigt. Wir haben zahlreiche und verschiedene Arbeitsverträge erstellt – darunter für von Polen nach Deutschland oder von Deutschland nach Polen entsandte Arbeitnehmer – und zahlreiche Auflösungsvereinbarungen und ordentliche oder außerordentliche Kündigungen und Abmahnungen erstellt und ausgesprochen. Ebenso häufig waren wir mit der Erstellung von Arbeits- und Entgeltordnungen oder mit der arbeitsrechtlichen Begutachtung unternehmerischer Maßnahmen befasst.

Wir vertreten ehemalige Eigentümer von verstaatlichten Grundstücken in Verfahren, die auf die Rückübertragung des Eigentums gerichtet sind – dies sowohl bei vorausgegangener Enteignung durch Gesetz als auch durch Verwaltungsakt. Wir fechten die Gesetzesmäßigkeit der Verstaatlichung von (in den meisten Fällen: bebauten) Grundstücken und die Rechtsförmigkeit der damals durchgeführten Verwaltungsverfahren an. Dies betrifft die einschlägigen polnischen Gesetze aus der unmittelbaren Nachkriegszeit: den Erlass über die Allgemeine Agrarreform, den Erlass über das Eigentum und die Nutzugsrechte an Grund und Boden im Gebiet der Hauptstadt Warschau und andere historische Rechtsakte. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Verfahren auf Rückübertragung von Eigentum an Grundstücken, die Gegenstand einer Enteignung waren und von der öffentlichen Hand nicht zweckgerecht verwendet wurden. Dazu gehören Nichtigkeitsklagen gegen Verwaltungsakte, aufgrund derer an dem Grundstück ein Erbbaurecht zugunsten Dritter bestellt wurde.

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