Deutschland ist Polens größter und wichtigster Handelspartner. Deutsches Kapital ist seit jeher in hohem Umfang in Polen vertreten. Doch insbesondere in den letzten Jahren entwickelt sich das deutsch-polnische Verhältnis zunehmend auch in die andere Richtung. Das betrifft nicht nur, bereits traditionell, die Baubranche, sondern auch Produktions- Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Des Weiteren sind viele deutsche und polnische Unternehmen im Rahmen grenzüberschreitender Vertriebsnetze miteinander verbunden. Die deutsch-polnischen Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen stellen einen der wichtigsten, wenn nicht gar den wichtigsten Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Wir beraten deutsche Unternehmen in Polen, polnische Unternehmen in Deutschland und deutsche und polnische Unternehmen in den Beziehungen mit ihren, jeweils polnischen oder deutschen, Vertragspartnern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei grenzüberschreitendem Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit im jeweiligen Nachbarland. Wir beraten sie bei der Auswahl der optimalen Rechtsform für ihre Geschäftstätigkeit, bei der Gründung einer Gesellschaft oder einer Niederlassung, bei der Einrichtung einer Handelsvertretung und beim Aufbau eines Vertriebsnetzes. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den steuerlichen Aspekten. Dazu gehören insbesondere Fragen der Entstehung der steuerlichen Betriebsstätte im jeweiligen Nachbarland, die Entrichtung der Quellensteuer und die Verrechnungspreise. Wichtiges Regelwerk in unserer Praxis ist das Deutsch-Polnische Doppelbesteuerungsabkommen.
Wir vertreten unsere Mandanten vor Behörden und Gerichten in Deutschland und in Polen, wir verhandeln, entwerfen und begutachten Handelsverträge nach deutschem oder nach polnischem Recht, sichern Transaktionen ab und setzen, gegebenenfalls gerichtlich, Forderungen durch. Wir erstellen rechtsvergleichende Gutachten zu verschiedenen Rechtsfragen, insbesondere des Wirtschaftsrechts. Wir lassen deutsche Vollstreckungstitel in Polen für vollstreckbar erklären und führen die Zwangsvollstreckung durch. Wir beschaffen und begutachten die Authentizität von rechtlich relevanten Unterlagen in grenzüberschreitenden Verfahren, darunter insbesondere in erbrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne arbeiten wir mit Mandanten nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Österreich oder aus der Schweiz zusammen. Unsererseits steht Ihnen immer ein deutschsprachiger – oder nach Ihrer Wahl: englischsprachiger – Ansprechpartner zu Verfügung.
Doch Forschung strebt und ringt, ermüdend nie, Nach dem Gesetz, dem Grund, Warum und Wie. (J.W. v. Goethe)
Aller Anfang ist schwer, am schwersten der Anfang der Wirtschaft. (J.W. v. Goethe)
Der Reichtum des Lebens liegt in unseren Beziehungen, auch wenn wir gerade dort oft sehr schmerzlich unsere Armut zu spüren bekommen. (Ernst Ferstl)
In geschlossenen Gesellschaften geht es in der Regel sehr aufgeschlossen zu. (Gerd W. Heyse vel Ernst Heiter)
Jedes Gericht sieht es in seinem Licht. (Michael Marie Jung)
Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Immobilien dazu. (nach Danny Kaye)
Arbeit ernährt, Müßiggang verzehrt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften. (John Ruskin)
Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier. (Peter Gillies)
Geizhälse sind unangenehme Zeitgenossen, aber angenehme Vorfahren. (Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow)
Diebstahl, der: Enteignung ohne gesetzliche Grundlage. (Karsten Mekelburg)
Unsere Kompetenzen sind nicht auf die oben- und nebenstehend aufgeführten Sachgebiete beschränkt!