Tätigkeitsgebiete
Gesellschaftsrecht
Die Bedeutung des Gesellschaftsrecht

Nach unserer Überzeugung ist es unmöglich, Rechtsberatung auf höchstem Niveau ohne fundierte Kenntnisse des Gesellschaftsrechts, und da insbesondere des Rechts der Handelsgesellschaften, zu leisten. Die Rechtsform und die Ausgestaltung von Gesellschaften sind so vielfältig wie die ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit. Wir beraten Sie bei der Wahl der besten Rechtsform für ihre Gesellschaft, bei der optimalen Zusammensetzung des Kapitals, der Ausgestaltung der Verhältnisse zwischen der Geschäftsführung /dem Vorstand und der Gesellschafterversammlung /Hauptversammlung oder dem Aufsichtsrat. Im Anschluss daran unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften, bei deren laufendem Betrieb und bei deren Abwicklung (in der Regel durch Liquidation). Unsere Erfahrung umfasst sowohl einfache Fälle der Gründung einer GmbH (PL) oder einer Personenhandelsgesellschaft mithilfe eines vorformulierten Musters als auch anspruchsvollere, nicht standardmäßige Fälle mit individuell ausgehandelten Gesellschaftsverträgen.

Gesellschaftsrechtliche Beratung

Wir haben bereits Dutzende GmbH (PL) und OHG (PL) und Dutzende Niederlassungen ausländischer Unternehmen gegründet und liquidiert. Für ausländische Konsortien (Arbeitsgemeinschaften) haben wir Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ausgestaltet. Wir haben nicht nur Gesellschaftsverträge, sondern auch zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern (Gesellschafterverträge) angefertigt. Wir haben Geschäftsführer von GmbH (PL) bei der sicheren Ausgestaltung ihres Verhältnisses mit der Gesellschaft und mit den Gesellschaftern beraten. Wir haben Gesellschafter bei Streitigkeiten mit den übrigen Mitgesellschaftern vertreten. Bei bestehender Handlungsunfähigkeit der Gesellschafterversammlung bzw. der Geschäftsführung haben wir Anträge an das Registergericht auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung bzw. auf Bestellung eines Verwalters gestellt. Wir haben Klagen aufgrund von Art. 299 HGGB-PL (persönliche Haftung von Geschäftsführern, entspricht in etwa dem deutschen § 15a InsO) erhoben. Wir haben wiederholt Vorkaufsrechte an Gesellschaftsanteilen von GmbH (PL) ausgeübt und die sog. Drag-Along-Klausel für unsere Mandanten in Anspruch genommen. Wir haben Beschlüsse von Hauptversammlungen und von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften erstellt. Wir haben Lösungsvorschläge bei Konfliktsituationen zwischen Gesellschaftern oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft begutachtet (Notwendigkeit zusätzlicher Kapitalisierung der Gesellschaft durch Nachschüsse oder Gesellschafterdarlehen oder durch Umwandlung von Verbindlichkeiten in Stammkapital). Wir haben Verschmelzungen von GmbH (PL)– darunter umgekehrte Verschmelzungen (downstream merger) – und Umwandlungen von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien in Kommanditgesellschaften betreut und dabei u.a. Verschmelzungs- und Umwandlungspläne erstellt. Zu unseren laufenden Tätigkeiten gehört die Erstellung und Registrierung von Beschlüssen ordentlicher und außerordentlicher Gesellschafterversammlungen von GmbH (PL).

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