Tätigkeitsgebiete
Vergaberecht, öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, PPP)

Zu unseren wichtigsten Beratungsgebieten gehört das Vergaberecht. Für unsere Mandanten bereiten wir die Vergabeunterlagen – insbesondere Angebote in offenen Verfahren oder Anträge auf Zulassung in nicht offenen Verfahren – auf der Grundlage entsprechender Leistungsverzeichnisse vor. Wir begleiten sie in der Phase des wettbewerblichen Dialogs und bei dem Abschluss des Vertrages mit dem öffentlichen Auftraggeber. Wir vertreten unsere Mandanten vor der Widerspruchskammer (Landeskammer für Widerspruchsverfahren in Vergabesachen, KIO). Insbesondere haben wir wiederholt Angebote in offenen Verfahren für Unternehmer aus weit verstandener Baubranche vorbereitet, z.B. für die Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, für die Durchführung von Trockenbau- und Zimmererarbeiten, für die Wartung raumlufttechnischer Anlagen und für die Lieferung von Waschanlagen für PKW oder für die Erbauung von Produktionhallen.

Eine besondere Form der Durchführung von Großprojekten ist die öffentlich-rechtliche Partnerschaft (ÖPP oder PPP). Wir bieten Ihnen Rechtsberatung bei der Verhandlung und Erstellung von PPP-Verträgen (Verträge über die Durchführung eines Vorhabens in öffentlich-privater Partnerschaft). Wir bringen Erfahrung auf dem Gebiet des PPP aus Deutschland mit, da insbesondere aufseiten des öffentlichen Partners in den Bereichen Bildungs- und Gesundheitswesen. In Polen waren und sind wir an wettbewerblichen Dialogen im Verfahren des PPP beteiligt, welche die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen zum Gegenstand haben sowie auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus.

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