Tätigkeitsgebiete
Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsprivatrecht

Wir beraten alle Wirtschaftszweige

Wir beraten alle Wirtschaftszweige

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit werden aus rechtlicher Sicht herkömmlicherweise zwei Ebenen unterschieden. Erstens ist es notwendig, die Geschäfte auf Basis des Privatrechts sicher zu gestalten. Dies erfolgt durch sorgfältige Ausgestaltung der Verträge, Vertragsmuster, allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger Regelwerke und durch den Einsatz entsprechender Sicherheiten, die vor den Folgen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung (verzögerte oder mangelhafte Erfüllung) des Vertrages durch den Kontrahenten schützen und die effektive Durchsetzung der aus dem Vertrag folgenden Rechte ermöglichen sollen. Der Unternehmer muss bei seinen unternehmerischen Handlungen das Risiko der Unzuverlässigkeit des Vertragspartners und die Risiken der von keinem Vertragspartner beeinflussbaren, äußeren Umstände einkalkulieren und absichern.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Zweitens sind bei der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit die geltenden öffentlich-rechtlichen Normen in Betracht zu ziehen. Diese Normen sind etwa verankert in dem Energierecht, dem Baurecht, dem Lebensmittelrecht, dem Bildungsaufsichtsrecht, dem Arzneimittelrecht, dem Eichrecht, dem allgemeinen Gewerberecht und in vielen anderen Regelwerken, die je nach Gegenstand des Gewerbes einschlägig sein können. Diese Normen beeinflussen die Rentabilität des Unternehmens, die Art und das Ausmaß der unternehmerischen Risiken und in der Folge die Art und den Inhalt der zu treffenden Maßnahmen und der schließenden Verträge.

Unsere Leistungen

Unsere Hauptaufgabe als Rechtsanwaltskanzlei ist es zu beurteilen, in welcher Weise die geltenden Rechtsvorschriften die unternehmerischen Handlungen unserer Mandanten betreffen und unsere Mandanten vor jeglichen rechtlichen Risiken abzusichern. Ungeachtet des Gewerbegegenstandes unserer Mandanten ist es immer notwendig, die vorzunehmenden Rechtshandlungen und die zu schließenden Verträge individuell anzupassen und gegebenenfalls auszuhandeln. Wir unterstützen Sie bei dem Entwerfen von Verträgen und anderen rechtlich relevanten Unterlagen und berücksichtigen dabei immer Ihre konkreten, individuellen Bedürfnisse. Wir haben diverse, teilweise hochspezielle Verträge entworfen oder begutachtet – darunter Verträge über die Nutzung von Grundstücken (Miete, Pacht, Nutzungsüberlassung); Werkverträge; Bauwerkverträge; Verträge über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen; Leasingverträge; Rahmenkaufverträge; Agenturverträge; sonstige Distributionsverträge; Lizenzverträge; Verwertungsverträge; Verträge zur Übertragung von Urheber- oder Markenrechten, Patenten oder Gebrauchsmustern; Verträge zur Vermarktung von Forschungsergebnissen; Investmentverträge; Consultingverträge; Energielieferungsverträge; Dienstverträge; Sponsoringverträge, Verträge über die Einrichtung von Internetdiensten; Softwareentwicklungsverträge; Darlehensverträge; Kreditverträge; Bürgschafts- und Garantieverträge; Gesellschaftsverträge; Gesellschafterverträge; Veräußerungsverträge über Grundstücke, Betriebe oder Betriebsteile; Verträge über die Verpfändung oder Übertragung von Geschäftsanteilen an GmbH; Arbeitsverträge und viele andere.

               Spezialgebiet: Baurecht

Spezialgebiet: Baurecht

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das Baurecht (Bauordnungsrecht und Bauwerkverträge) und das Raumordnungsrecht. Wir haben diverse Projekte – darunter zuletzt den Bau von zwei Produktionshallen in der Nähe von Bydgoszcz; eines Bürogebäudes in Breslau; eines Parkhauses in Krakau; einer Tagesklinik, eines Kindergartens und diverser Reihenhäusern in Pommern – entweder aufseiten des Bauherrn, des Generalunternehmers, eines Subunternehmers oder aufseiten eines betroffenen Anliegers begleitet.

Unternehmer, die Bildungseinrichtungen betreiben, beraten wir auf dem Gebiet des Bildungsaufsichtsrechts.

Dank guter Vernetzung u. a. an Hochschulen und der Kooperation mit externen Experten können wir nahezu alle, auch entlegenere Rechtgebiete qualitativ hochwertig abdecken. Auf diese Weise leisten wir Rechtsberatung z. B. auf den Gebieten des Lebensmittelrechts, des Arzneimittelrechts und des Arzthaftungsrechts.

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