In einer demokratischen Gesellschaft schließen sich Einzelne zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Ideen zu Vereinen, Stiftungen und anderen Personenvereinigungen zusammen. Auch wenn diese Vereinigungen nicht-wirtschaftliche Zwecke verfolgen, d.h. nicht ein Gewerbe betreiben – sondern etwa Bildungseinrichtungen unterhalten, Flüchtlingen helfen oder Frauen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen – verdienen sie in jedem Fall eine professionelle Rechtsberatung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben rechtliche Sicherheit genießt, damit Sie sich auf die Verwirklichung der eigentlichen, satzungsmäßigen Ziele konzentrieren können.
Wir bieten Personen, die an der Einrichtung einer Stiftung, eines Vereins, einer Genossenschaft, einer Gewerkschaft oder einer anderen rechtlich zulässigen Vereinigung interessiert sind, komplexe Unterstützung bei der Anfertigung der Satzung, bei der Registrierung und beim laufenden Betrieb der betreffenden Organisation. Wir betreuen nichtstaatliche Organisationen, darunter z. B. kirchliche juristische Personen, in allen laufend anfallenden rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehört die Durchführung der Sitzungen und Beschlussfassungen der betreffenden körperschaftlichen Organe (Vorstand, Hauptversammlung, Mitgliederversammlung, Stiftungsrat, Aufsichtsrat), die Vertretung vor Registergerichten, Aufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten, die Verhandlung und Schließung aller zum laufenden Betrieb notwendigen Verträge sowie die Beratung in dem einschlägigen Tätigkeitsgebiet der Einrichtung (Schulrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht etc.).
Wir beraten z. B. eine örtliche Vereinigung von Kaufleuten, die in der Nähe von Warschau gemeinsam ein Einkaufszentrum betreiben. Wir haben eine polenweite Arbeitgebervereinigung aus einer der größeren Lebensmittelbranchen gegründet und beraten eine Vereinigung (Organisationsform: EWIV) aus einer weiteren Lebensmittelbranche. Wir haben Stiftungen gegründet, die Frauen- und Jugendförderung, Bildung oder psychotherapeutische Hilfe als satzungsmäßige Zwecke verfolgen. Zu unseren Mandanten zählt eine große Stiftung, die polenweit zigtausend Personen um sich versammelt. Wir haben für diese Stiftung Sponsoringverträge, Verträge zur Übertragung und Verwertung von Urheberrechten und Verträge zur Schaffung eines Internetdienstes entworfen und verhandelt.
Wir haben Satzungen von Kindergärten, Schulen und Internaten entworfen oder umgeschrieben sowie Arbeits- und Vergütungsordnungen und weitere Rechtsakte (z.B. Verträge mit Eltern / Sorgeberechtigten über die Erbringung von Bildungsdienstleistungen) für diese Bildungseinrichtungen angefertigt. Einen christlichen Orden haben wir im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen mit Verlagsgesellschaften und bei der Digitalisierung der Musikarchivbestände der Ordensprovinz beraten.
Wie unterstützen Sie bei der Gründung und Leitung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform, helfen beim Verhandeln und Erstellen von Verträgen mit Investoren und bei der Lösung laufend auftretender rechtlicher Fragestellungen. Wir begutachten und entwerfen Verträge. Wir vertreten Sie in Wirtschaftsprozessen, treten gegen unlauteren Wettbewerb auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Unsere Spezialgebiete sind die deutsch-polnische wirtschaftliche Zusammenarbeit und der gewerbliche Rechtsschutz und Urheberrechte. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern und Buchhaltern zusammen.
Jedermann kommt mit dem Recht mit Berührung, auch wenn er kein Gewerbe und keinen Freiberuf ausübt. Der Abschluss von Verträgen mit Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, der Kauf eines Freizeitgrundstücks, die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Erstellung eines Testaments – all dies sind rechtlich relevante und durch das Recht maßgeblich geprägte Situationen. Die meisten Menschen sind an den Rechtsverhältnissen nur passiv beteiligt.