Wir bieten Ihnen komplexe Rechts- und Steuerberatung bei der Gründung und Leitung Ihres Unternehmens. Die Maßgabe für unsere Beratungsleistungen ist die Ermittlung Ihrer individuellen kaufmännischen Interessen und Bedürfnisse und die Auswahl der richtigen, darauf ausgerichteten Rechtsinstrumente. Wir sind Unternehmer und werden daher auch Ihr Unternehmen verstehen.
Wir wissen, dass die Erörterung rechtlicher Fragestellungen kein Selbstzweck ist, sondern der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen dient und zwingend in die unternehmerische Praxis eingebunden sein muss. Bei uns bekommen Sie keine abstrakten Aufsätze, sondern punktgenaue Beratung – immer so einfach und prägnant wie möglich, jedoch ohne unzulässige Vereinfachungen und Qualitätseinbußen. Dank unserer Erfahrung aus internationalen Großkanzleien sind wir es gewohnt, Beratungsleistungen nach höchsten Qualitätsstandards und nach internationalen Maßstäben zu erbringen. Wir sind überzeugt, dass hochqualitative Rechts- und Steuerberatung auch für kleinere und mittelgroße Unternehmen zugänglich sein sollte.
Unternehmern, die ihr eigenes Geschäft aufbauen, helfen wir, die aus rechtlicher und aus steuerlicher Sicht beste Rechtsform für das geplante Vorhaben zu wählen und erledigen alle mit der Gründung einhergehenden Formalitäten. Um unsere Beratungsleistungen komplex und auf höchstem Niveau erbringen zu können, arbeiten wir ständig eng mit Steuerberatern und Rechnungslegungsbüros zusammen. Starter in die Selbständigkeit unterstützen wir bei Verhandlungen mit Investoren und bei der Erstellung von Beteiligungsverträgen. Dank fester Zusammenarbeit mit Fördermittelberatern unterstützen wir Sie bei der Beantragung und, im Erfolgsfall, bei der Abwicklung von Zuschüssen aus den EU-Fördertöpfen oder aus entsprechenden nationalen Förderprogrammen. Wir helfen Ihnen beim Eintritt und beim laufenden Geschäftsbetrieb in Sonderwirtschaftszonen. Um den besonderen Interessen von Startup-Unternehmen gerecht zu werden, haben wir für sie ein spezielles Programm entwickelt. Wenn Sie Näheres erfahren möchten, schreiben Sie uns (kancelaria@nls-law.pl).
Wir unterstützen Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens indem wir für Sie gesellschaftsrechtliche Unterlagen (Beschlüsse der Geschäftsführung, Protokolle der ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen), interne Rechtsakte (Satzungen und Policies), AGB, Arbeits- und Vergütungsordnungen etc. entwerfen, Verträge aller Art begutachten und erstellen, Unterlagen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung im Internet vorbereiten – und Vieles mehr.
Wir unterstützen Sie bei der zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Forderungen und bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Spezialgebiete sind die deutsch-polnische wirtschaftliche Zusammenarbeit und der gewerbliche Rechtsschutz und Urheberrechte. Wir beraten Sie auf Polnisch, Deutsch oder Englisch.
Wir beraten unsere Mandanten bei strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit geplanter Unternehmensnachfolge, Betriebsveräußerung oder dem Erwerb eines bestehenden Betriebes, bei Umwandlungen oder bei Einstellung der Gewerbetätigkeit. Selbstverständlich schließt die diesbezügliche Beratung in besonderer Weise steuerliche und Rechnungslegungsaspekte mit ein.
Wir stehen unseren Mandanten in Krisen- und Konfliktsituationen bei. Wir vertreten sie in Geschäftsverhandlungen, in Gerichts-, Schiedsgerichts- und in Mediationsverfahren. Dies sowohl in Zivil- und Wirtschafsverfahren als auch in Strafverfahren. Besonders oft haben diese Verfahren den unlauteren Wettbewerb, die Verletzung von Markten-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten oder Betrugsdelikte zum Gegenstand. Häufiger Gegenstand unserer Beratung sind Insolvenz- und Liquidationsverfahren.
In einer demokratischen Gesellschaft schließen sich Einzelne zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Ideen zu Vereinen, Stiftungen und anderen Personenvereinigungen zusammen. Auch wenn diese Vereinigungen nicht-wirtschaftliche Zwecke verfolgen, d.h. nicht professionell Geschäfte betreiben – sondern etwa Bildungseinrichtungen betreiben, Flüchtlingen helfen oder Frauen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen – so verdienen sie in jedem Fall eine professionelle Rechtsberatung.
Jedermann kommt mit dem Recht mit Berührung, auch wenn er kein Gewerbe und keinen Freiberuf ausübt. Der Abschluss von Verträgen mit Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, der Kauf eines Freizeitgrundstücks, die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Erstellung eines Testaments – all dies sind rechtlich relevante und durch das Recht maßgeblich geprägte Situationen. Die meisten Menschen sind an den Rechtsverhältnissen nur passiv beteiligt.