Wie unterstützen unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Unternehmer bei der Planung und Umsetzung der Nachfolge in familiengeführten Unternehmen. Manchmal werden darauf gerichtete Vorkehrungen bereits bei der Unternehmensgründung getroffen – häufiger jedoch bei bereits bestehendem Geschäftsbetrieb. Dabei sind testamentarische Verfügungen nicht die einzige Form der von uns mitgestalteten Unternehmensnachfolge. Genauso häufig beraten wir Unternehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen und bei dessen Übertragung angesichts anstehendenden Ruhestandes oder bei veränderter Lebensplanung. Dabei können die Kontrolle über die Anteile und über die Geschäftsleitung stufenweise und über Jahre gestreckt oder aber auf einmal erfolgen. Regelfall ist die Übertragung an Familienangehörige. Häufig beraten wir die Unternehmer aber auch bei Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens an Dritte (Familienfremde). Besonderes Augenmerk legen wir auf Verfügungen über polnische Gesellschaften, die deutschstämmigen Unternehmensgruppen angehören – mit allen damit einher gehenden rechtlichen und vor allem steuerlichen Herausforderungen (typischer Fall: polnische Tochtergesellschaften bei tatsächlichem Verwaltungssitz und Familiensitz in Deutschland).
Wir erstellen und Begutachten Testamente und Erbverträge. Auf diesem Gebiet greifen wir auf eine feste, dauerhafte Zusammenarbeit mit ausgewählten Notaren zurück.
Wir vertreten Erben in gerichtlichen Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und in Erbteilungsverfahren. In diesem Zusammenhang bieten wir komplexe Unterstützung an, die häufig das mühsame Auffinden von Erbberechtigten oder die Beschaffung oder Berichtigung von Personenstandsurkunden mit einschließt. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in untypischen Fällen, wie z. B. das Erben aufgrund eines mündlichen Testaments oder bei strittigen Pflichtteilsvoraussetzungen. Unser Spezialgebiet sind Erbangelegenheiten mit Beteiligung polnischer Staatsangehöriger, wenn sich Teile der Erbmasse im Ausland befinden oder mit Beteiligung von Ausländern, die in Polen erben. Wir beraten unsere Mandanten in der polnischen, deutschen und englischen Sprache.
Doch Forschung strebt und ringt, ermüdend nie, Nach dem Gesetz, dem Grund, Warum und Wie. (J.W. v. Goethe)
Aller Anfang ist schwer, am schwersten der Anfang der Wirtschaft. (J.W. v. Goethe)
Der Reichtum des Lebens liegt in unseren Beziehungen, auch wenn wir gerade dort oft sehr schmerzlich unsere Armut zu spüren bekommen. (Ernst Ferstl)
In geschlossenen Gesellschaften geht es in der Regel sehr aufgeschlossen zu. (Gerd W. Heyse vel Ernst Heiter)
Jedes Gericht sieht es in seinem Licht. (Michael Marie Jung)
Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Immobilien dazu. (nach Danny Kaye)
Arbeit ernährt, Müßiggang verzehrt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften. (John Ruskin)
Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier. (Peter Gillies)
Geizhälse sind unangenehme Zeitgenossen, aber angenehme Vorfahren. (Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow)
Diebstahl, der: Enteignung ohne gesetzliche Grundlage. (Karsten Mekelburg)
Unsere Kompetenzen sind nicht auf die oben- und nebenstehend aufgeführten Sachgebiete beschränkt!