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Erbrecht und Nachfolge im Unternehmen

Wie unterstützen unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Unternehmer bei der Planung und Umsetzung der Nachfolge in familiengeführten Unternehmen. Manchmal werden darauf gerichtete Vorkehrungen bereits bei der Unternehmensgründung getroffen – häufiger jedoch bei bereits bestehendem Geschäftsbetrieb. Dabei sind testamentarische Verfügungen nicht die einzige Form der von uns mitgestalteten Unternehmensnachfolge. Genauso häufig beraten wir Unternehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen und bei dessen Übertragung angesichts anstehendenden Ruhestandes oder bei veränderter Lebensplanung. Dabei können die Kontrolle über die Anteile und über die Geschäftsleitung stufenweise und über Jahre gestreckt oder aber auf einmal erfolgen. Regelfall ist die Übertragung an Familienangehörige. Häufig beraten wir die Unternehmer aber auch bei Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens an Dritte (Familienfremde). Besonderes Augenmerk legen wir auf Verfügungen über polnische Gesellschaften, die deutschstämmigen Unternehmensgruppen angehören – mit allen damit einher gehenden rechtlichen und vor allem steuerlichen Herausforderungen (typischer Fall: polnische Tochtergesellschaften bei tatsächlichem Verwaltungssitz und Familiensitz in Deutschland).

Wir erstellen und Begutachten Testamente und Erbverträge. Auf diesem Gebiet greifen wir auf eine feste, dauerhafte Zusammenarbeit mit ausgewählten Notaren zurück.

Wir vertreten Erben in gerichtlichen Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und in Erbteilungsverfahren. In diesem Zusammenhang bieten wir komplexe Unterstützung an, die häufig das mühsame Auffinden von Erbberechtigten oder die Beschaffung oder Berichtigung von Personenstandsurkunden mit einschließt. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in untypischen Fällen, wie z. B. das Erben aufgrund eines mündlichen Testaments oder bei strittigen Pflichtteilsvoraussetzungen. Unser Spezialgebiet sind Erbangelegenheiten mit Beteiligung polnischer Staatsangehöriger, wenn sich Teile der Erbmasse im Ausland befinden oder mit Beteiligung von Ausländern, die in Polen erben. Wir beraten unsere Mandanten in der polnischen, deutschen und englischen Sprache.

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