Wir leisten Rechtsberatung bei Investmentprojekten über Immobiliareigentum in allen Phasen deren Durchführung. In der Vorbereitungsphase führen wir komplexe Analysen des rechtlichen Zustands des Zielgrundstücks durch, um potentielle Risiken, die eine wirksame Durchführung des Investment- / Bauprojektes gefährden können, auszumachen und zu minimieren. Die Schlussfolgerungen aus den vorgenannten Analysen und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise fassen wir in Form komplexer Due-Diligence-Berichte zusammen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erlangung sämtlicher Verwaltungsakte, die für die Durchführung des Investment- / Bauvorhabens notwendig sind, darunter insbesondere der Bebauungsbedingungen, des Bauvorbescheids, der Baugenehmigung oder der Nutzungsgenehmigung. In diesem Zusammenhang vertreten wir unsere Mandanten sowohl in Verwaltungsverfahren vor Behörden als auch in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Durchführung sämtlicher Rechtsgeschäfte in Bezug auf Grundstücke, darunter insbesondere bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken oder deren Belastung zur Absicherung von Krediten oder sonstiger Finanzierung (z. B. von Schuldverschreibungen der operierenden Gesellschaft). Wir entwerfen, verhandeln und begutachten Pacht-, Nutzungsüberlassungs- und Mietverträge, darunter z. B. Mietverträge von Einzelhändlern in großen Einkaufszentren. Häufig befassen wir uns mit der Bestellung von beschränkt dinglichen Rechten (Erbbaurecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten – z.B. im Zusammenhang mit Windkraftanlagen – von dinglichen Vorkaufsrechten oder auf verwaltungsrechtlicher Ebene: von Baulasten) oder mit Grundstücksteilungen. Falls notwendig, führen wir daraus resultierende Gerichtsverfahren durch. Bei unserer Beratung haben wir stets die größtmögliche Rechtssicherheit unserer Mandanten, andererseits aber auch die in solchen Fällen immer angezeigte Zügigkeit der Durchführung der Transaktion im Auge.
Doch Forschung strebt und ringt, ermüdend nie, Nach dem Gesetz, dem Grund, Warum und Wie. (J.W. v. Goethe)
Aller Anfang ist schwer, am schwersten der Anfang der Wirtschaft. (J.W. v. Goethe)
Der Reichtum des Lebens liegt in unseren Beziehungen, auch wenn wir gerade dort oft sehr schmerzlich unsere Armut zu spüren bekommen. (Ernst Ferstl)
In geschlossenen Gesellschaften geht es in der Regel sehr aufgeschlossen zu. (Gerd W. Heyse vel Ernst Heiter)
Jedes Gericht sieht es in seinem Licht. (Michael Marie Jung)
Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Immobilien dazu. (nach Danny Kaye)
Arbeit ernährt, Müßiggang verzehrt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften. (John Ruskin)
Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier. (Peter Gillies)
Geizhälse sind unangenehme Zeitgenossen, aber angenehme Vorfahren. (Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow)
Diebstahl, der: Enteignung ohne gesetzliche Grundlage. (Karsten Mekelburg)
Unsere Kompetenzen sind nicht auf die oben- und nebenstehend aufgeführten Sachgebiete beschränkt!