Wir vertreten unsere Mandanten vor ordentlichen Gerichten aller Instanzen sowie vor Veraltungsgerichten und vor Schiedsgerichten. Alle in unserer Sozietät tätigen Anwälte sind Prozessrechtler. Wir treten in Zivil- und Handelssachen in allen Instanzen auf. Insbesondere sind wir auf Unternehmerprozesse vor Wirtschaftskammern spezialisiert. Regelmäßig sind wir aber auch an Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren sowie an verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
Die Prozessarten
Der häufigste und einfachste Fall ist eine Klage wegen ausgebliebener Zahlung für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Vertrages oder wegen einer unerlaubten Handlung. Wir haben zahlreiche Prozesse auf Zahlung, z. B. für Bauleistungen geführt, unter gleichzeitiger Abwehr zu Unrecht verhängter Vertragsstrafen gegen den Generalunternehmer. Wir haben beklagte Werkunternehmer gegen Ansprüche wegen angeblicher Mängel des Werkes verteidigt. Wir haben Klagen auf Ersitzung von Grundeigentum erhoben und abgewehrt und Vollstreckungsgegenklagen, z. B. von Mietern gegen Vermieter, erhoben. Wir sind an zahlreichen Wettbewerbsprozessen beteiligt, etwa im Zusammenhang mit der Verletzung von Marken- und sonstigen Schutzrechten und im Zusammenhang mit sonstigen unlauteren Wettbewerbshandlungen.
Wir vertreten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichten in diversen Prozessen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, darunter auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses, auf Wiedereinstellung, auf Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung, auf Entgelt für Überstundenarbeit, auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, auf Schadensersatz wegen Mobbings oder Diskriminierung am Arbeitsplatz u. v. a.
Internationales Prozessrecht
Ausländische Mandanten vertreten wir in Erkenntnisverfahren vor polnischen Gerichten und in Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer – insbesondere deutscher, österreichischer und schweizerischer – Titel. Bei Bedarf treten wir auch vor ausländischen, darunter insbesondere vor deutschen, Gerichten auf.
Vergleiche und Mediation
Die Führung eines Prozesses ist für die Mandanten nicht nur mit Risiken verbunden, sondern stets aufwändig und in der Regel auch kostenintensiv. Und ein Vergleich dient bekanntlich der Wahrung des Rechtsfriedens häufig besser als ein Urteil. Deshalb sind wir gegenüber alternativen Streitbeilegungsmethoden aufgeschlossen und vertreten unsere Mandanten häufig auch in Güteverhandlungen und in Mediationsverfahren.
Doch Forschung strebt und ringt, ermüdend nie, Nach dem Gesetz, dem Grund, Warum und Wie. (J.W. v. Goethe)
Aller Anfang ist schwer, am schwersten der Anfang der Wirtschaft. (J.W. v. Goethe)
Der Reichtum des Lebens liegt in unseren Beziehungen, auch wenn wir gerade dort oft sehr schmerzlich unsere Armut zu spüren bekommen. (Ernst Ferstl)
In geschlossenen Gesellschaften geht es in der Regel sehr aufgeschlossen zu. (Gerd W. Heyse vel Ernst Heiter)
Jedes Gericht sieht es in seinem Licht. (Michael Marie Jung)
Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Immobilien dazu. (nach Danny Kaye)
Arbeit ernährt, Müßiggang verzehrt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften. (John Ruskin)
Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier. (Peter Gillies)
Geizhälse sind unangenehme Zeitgenossen, aber angenehme Vorfahren. (Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow)
Diebstahl, der: Enteignung ohne gesetzliche Grundlage. (Karsten Mekelburg)
Unsere Kompetenzen sind nicht auf die oben- und nebenstehend aufgeführten Sachgebiete beschränkt!